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Kosten

        Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahmequellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer öffentlichen Schule verursacht. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schülerkostensatz. Da wir unser pädagogisch sehr anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen, das sich zum 01. August 2011 wie folgt staffelt:

Die Teilnahme am Essen ist verpflichtend. Das Essengeld wird über jeweils ein Jahr in monatlich gleichen Raten in Höhe von 55,- EUR erhoben. Ab Stufe II (Jg 4) können Sie abweichend in der Grund- und Gesamtschule auch eine Verpflegung für Montag bis Donnerstag für 50,- EUR vereinbaren. Die Preise sind ab dem 01.08.2009 gültig. Für die Schüler und Schülerinnen der Sek II besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen.

Ein Essensausschuss überwacht laufend die Qualität des Schulessens, das von der Ev. Stiftung Alsterdorf geliefert wird. Für Anregungen oder Fragen zum Thema Essen erreichen Sie den Essenausschuss über eine Nachricht an unsere Verwaltung. 

Die Schulen orientieren sich übrigens bei der Auswahl der Schüler nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Sollten Sie Fragen haben zu einer eventuell notwendigen Ermäßigung des Schulgeldes, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an Frau Yasmin Fleck.