Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahme-quellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer öffentlichen Schule verursacht. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schülerkostensatz. Da wir unser pädagogisch sehr anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen, das sich bis zum 01. August 2022 wie folgt staffelt:
Grundschule (Jg.1-3): | 170,- EUR/Monat |
Grundschule (Jg.4): | 140,- EUR/Monat |
Stadtteilschule (Jg. 5-10): | 140,- EUR/Monat |
Sekundarstufe II (Jg. 11-13) : | 140,– EUR/Monat |
Campus Blankenese (Jg. 11) : | 140,– EUR/Monat |
Ab dem 1.08.2022 staffelt sich das Schulgeld wie folgt:
Grundschule (Jg.1-3): | 174,- EUR/Monat |
Grundschule (Jg.4): | 174,- EUR/Monat |
Stadtteilschule (Jg. 5-10): | 144,- EUR/Monat |
Sekundarstufe II (Jg. 11-13) : | 144,– EUR/Monat |
Campus Blankenese (Jg. 11) : | 144,– EUR/Monat |
Für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein erhalten Schulen in freier Trägerschaft z.T. erheblich geringere Schülerkostensätze. Um die dadurch entstehenden Finanzierungslücke wenigstens teilweise auszugleichen, beträgt das Schulgeld für Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein € 199,-.
Unsere Schule orientiert sich bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Unter bestimmten Umständen gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung oder einen Erlass des Schulgeldes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an die Mitarbeiterinnen des Schulbüros.
Die Frist für die Stellung eines Ermäßigungsantrags des betreffenden Schuljahres ist der 30.4. des vorangegangen Schuljahres. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nach dieser Frist nicht mehr entgegen nehmen können, vorbehaltlich unterjähriger Sonderfälle.
Für Geschwisterkinder geben wir an allen Bugenhagen-Schulen einen Rabatt. Wenn zeitgleich 3 Geschwister die Schule besuchen, kann für das jüngste Geschwisterkind ein Schulgelderlass beantragt werden. Dasselbe gilt auch für weitere zeitgleich beschulte Kinder. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls auf Antrag mit Frist zum 30.4. des vorangegangenen Schuljahres festgesetzt.
Bitte rechnen Sie immer zu Beginn eines neuen Schuljahres mit einer leichten Anpassung des Schulgeldes.
Das Essensgeld pro Monat beträgt ab 1. Mai 2022 68,50€ pro Schüler.