Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahmequellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die Schüler*innen an einer öffentlichen Schule verursachen. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schülerkostensatz. Da wir unser pädagogisch anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen, das sich wie folgt staffelt:
Überblick über die Höhe des gestaffelten Schulgeldes bis zum 31.07.2029
Vorschule:
01.08.2025: Vormittag: 66 EUR; ganzer Tag: 136 EUR
01.08.2026: Vormittag: 70 EUR; ganzer Tag: 140 EUR
01.08.2027: Vormittag: 74 EUR; ganzer Tag: 144 EUR
01.08.2028: Vormittag: 78 EUR; ganzer Tag: 148 EUR
Grundschule (Jahrgang 1-4):
01.08.2025: 186 EUR
01.08.2026: 190 EUR
01.08.2027: 194 EUR
01.08.2028: 198 EUR
Stadtteilschule, inklusive Oberstufe (Jahrgang 5-13):
01.08.2025: 160 EUR
01.08.2026: 168 EUR
01.08.2027: 176 EUR
01.08.2028: 184 EUR
Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf (Jahrgang 1-10):
01.08.2025: 96 EUR
01.08.2026: 100 EUR
01.08.2027: 104 EUR
01.08.2028: 108 EUR
Schüler*innen aus Schleswig-Holstein (für alle Jahrgänge):
01.08.2025: 209 EUR
01.08.2026: 219 EUR
01.08.2027: 229 EUR
01.08.2028: 239 EUR
Für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein erhalten Schulen in freier Trägerschaft z.T. erheblich geringere Schülerkostensätze. Um die dadurch entstehende Finanzierungslücke wenigstens teilweise auszugleichen, ist das Schulgeld für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein höher als für Hamburger Schüler*innen.
Unsere Schulen orientieren sich bei der Auswahl der Schüler*innen nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Unter bestimmten Umständen gewähren wir Ihnen jeweils eine Ermäßigung des Schulgeldes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an die Mitarbeiter*innen des Schulbüros.
Die Frist für die Stellung eines Ermäßigungsantrags des betreffenden Schuljahres ist der 30.4. des vorangegangen Schuljahres. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nach dieser Frist nicht mehr entgegen nehmen können, vorbehaltlich unterjähriger Sonderfälle.
Für Geschwisterkinder geben wir an allen Bugenhagenschulen einen Rabatt. Wenn zeitgleich 3 Geschwister die Schule besuchen, kann für das jüngste Geschwisterkind ein Schulgelderlass beantragt werden. Dasselbe gilt auch für weitere zeitgleich beschulte Kinder. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls auf Antrag mit Frist zum 30.4. des vorangegangenen Schuljahres festgesetzt.
Die Höhe des Essensgeldes erfragen Sie bitte an Ihrem jeweiligen Schulstandort.